Kosten
01
Klinisch-psychologische Beratung & Behandlung

02
Paarberatung

03
Neuropsychologische Diagnostik

04
Online Beratung

Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist dies zumindest 24 Stunden vor Beginn der Behandlungseinheit nachweislich an mich zu melden.
Ansonsten muss die Einheit bezahlt werden.
100€/Einheit (50 Min)
180€/Einheit (90 Min)
200€
90€/Einheit
Manche Zusatzversicherungen übernehmen ebenfalls einen Teil - informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Versicherung.
Zusatzversicherungen
Einzelsitzung (25 Min): 29,20€
Einzelsitzung (50 Min): 50,20€
Gruppensitzung (90 Min): 16,90€
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Einzelsitzung (25 Min): 29,18€
Einzelsitzung (50 Min): 50€
Gruppensitzung (90 Min): 16,90€
Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)
Einzelsitzung (30 Min): 19,30€
Einzelsitzung (60 Min): 33,70€
Gruppensitzung (90 Min): 12,10€
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Teilrefundierung durch die Krankenkasse
Seit 1.1.2024 besteht die Möglichkeit, für die klinisch-psychologische Behandlung einen Kostenzuschuss von der Krankenkasse zu bekommen. Hierzu muss eine Diagnose nach ICD-10 vorliegen.
Wie komme ich zum Kostenzuschuss?
1. Es liegt eine psychische Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist.
2. Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung sollte eine ärztliche Untersuchung stattfinden. Das hierzu benötigte Formular kann ich Ihnen bei Bedarf gerne zukommen lassen.
3. Die Honorarnote, die ich Ihnen ausstelle, sowie die Bestätigung der ärztlichen Untersuchung muss dann bei der jeweiligen Sozialversicherung eingereicht werden.
Für Personen mit geringem Einkommen biete ich Plätze zu Sozialtarifen an.