Kosten

Erstgespräch

50€ pro Einheit (50 Min)
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Klinisch-psychologische Beratung & Behandlung

90€ pro Einheit (50 Min)
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Paarberatung

150€ pro Einheit (90 Min)
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Online Beratung

80€ pro Einheit (50 Min)

Ich finde, psychologische Behandlung sollte leistbar sein. Daher habe ich mein Honorar an der unteren Grenze angesetzt. Auch biete ich für Personen mit geringem Einkommen Plätze zu Sozialtarifen an. 


Absageregelung:

Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ist dies zumindest 24 Stunden vor Beginn der Behandlungseinheit nachweislich an mich zu melden. 
Ansonsten muss die Einheit bezahlt werden. 

Teilrefundierung der psychologischen Behandlung durch die Krankenkasse

Seit 1.1.2024 besteht die Möglichkeit, für die klinisch-psychologische Behandlung einen Kostenzuschuss von der Krankenkasse zu bekommen. Hierzu muss eine Diagnose nach ICD-10 vorliegen. 

Höhe der Kostenzuschüsse

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) 

Einzelsitzung (30 Min): 19,30€
Einzelsitzung (60 Min): 33,70€
Gruppensitzung (135 Min): 20,50€
Familiensitzung (100 Min): 60,10€

Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)

Einzelsitzung (25 Min): 26,60€
Einzelsitzung (50 Min): 45€
Gruppensitzung (90 Min): 15,01€

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

Einzelsitzung (25 Min): 27,10€
Einzelsitzung (50 Min): 46,60€
Gruppensitzung (90 Min): 15,60€
Familiensitzung (100 Min): 83,40€

Wie komme ich zum Kostenzuschuss?

  • Es liegt eine psychische Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist. 
  • Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung sollte eine ärztliche Untersuchung stattfinden. Das hierzu benötigte Formular kann ich Ihnen bei Bedarf gerne zukommen lassen.
  • Die Honorarnote, die ich Ihnen ausstelle, sowie die Bestätigung der ärztlichen Untersuchung muss dann bei der jeweiligen Sozialversicherung eingereicht werden.